Bürgerforum
Was ist ein Bürgerforum?
Seit einigen Jahren ist es den Bürgerinnen und Bürgern von Emmendingen möglich, sogenannte „Bürgerforen“ zu gründen. Sie müssen hierfür mindestens 5 Bürger/-innen sein und ein Thema oder Projekt haben, mit dem sie sich im Rahmen des Bürgerforums kümmern wollen. Sie können per E-Mail, telefonisch oder postalisch die Zulassung dieses Bürgerforums beantragen. Ein Antrag wird in eine der nächsten Stadtratssitzungen eingebracht. Der Stadtrat entscheidet darüber, ob das Forum zugelassen wird.
Die Besonderheiten eines Bürgerforums sind eigene Rede-, Vorschlags-, Antrags- und Anhörungsrechte im Stadtrat und seinen Ausschüssen – sowohl in den öffentlichen wie nichtöffentlichen Sitzungen. In diesem Rahmen können die Forumsmitglieder versuchen die gewählten Vertreter für ihr Anliegen zu gewinnen. Die letzte Entscheidungshoheit behält der Stadtrat als von den Bürger/-innen gewähltes Gremium. Über die Auflösung des Bürgerforums entscheidet der Stadtrat.
Das Forum benennt ein Mitglied als Sprecher/in. Die Stadt ihrerseits stellt dem Beteiligungsforum eine/n Patin/Paten zur Seite. Die Anzahl der Forumsmitglieder ist nicht begrenzt. Schüler/Schülerinnen und Jugendliche können jederzeit Forumsmitglied sein.
Ein Antrag aus den Reihen einer Stadtratsfraktion führte 2019 zu einer Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates, in der die Rechte und Arbeitsweisen eines Bürgerforums "geregelt" werden sollten.
Der Stadtrat beschloss am 17.05.2023 mit der SITZUNGSVORLAGE 0060/23 vom 29.03.2023 die erneute Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates, unter anderen die § 28 und § 28a. Mit diesen werden die Regelungen zu den Bürgerforen wie folgt modifiziert:
a.) Die Zulassung der Beteiligungsforen soll künftig generell begrenzt werden auf eine Legislaturperiode des Stadtrates, vgl. § 30 Abs. 1 GemO. Nach einer Kommunalwahl entscheidet der neu gewählte Stadtrat auf Antrag erneut über die Zulassung. Dann hätte der neu gewählte Stadtrat auch die Möglichkeit, die engagierten Bürger_innen kennenzulernen, um dem Ziel des Dialoges Rechnung zu tragen.
b.) Beteiligungsforen zu einem Bebauungsplan sollen auch künftig weiterhin zugelassen werden, und zwar in jedem Stadium eines Bebauungsplanverfahrens mit folgender Einschränkung: Wurde bei der ersten Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB öffentlich bereits eine Visualisierung gezeigt, die den Bürger_innen veranschaulicht, welche Baukörper und in welcher Dimensionierung wo geplant sind, ist die Zulassung nur bis 2 Monate nach Abschluss dieser ersten Beteiligung möglich.